Ärger um “Fairnesszone” am Flensburger Hafen

Ein Kommentar von Sönke Pencik

An ein genüssliches Flanieren um die Flensburger Hafenspitze ist nicht mehr zu denken. Mehr und mehr gleicht der Spaziergang einem Spießrutenlauf im Zweiradverkehr. Was einmal als “Fairnesszone” Fußgängern und Radfahrern ein gemeinsames Erleben der Hafenmeile ermöglichen sollte, erweißt sich nun mehr und mehr als Konfliktzone zwischen Zweibeinern und Zweirädern.

Entschärfung der Konfliktzone nach Unfall?

Fahrräder in der Fairnesszone
Fahrräder in der Fairnesszone

Die Polizei Flensburg hatte angekündigt, zusammen mit der Stadt Flensburg, eine Lösung und Entschärfung für den Gefahrenbereich zu erarbeiten, nachdem es vor einigen Tagen zu einem Unfall an der Hafenspitze kam. Ein 2-jähriges Kind wurde von einer E-Roller-Fahrerin angefahren und verletzt. Herausgekommen ist bis auf einem Post auf der Facebookseite der Stadt Flensburg nichts. Lediglich hilflose Anweisungen, wie man sich dort verhalten solle. So gibt man Radfahrern den Tipp “Falls ihr mit dem Rad überholt, macht euch mit der Klingel bemerkbar.” Inwieweit dieser Tipp, an die Radfahrer, sich vor einem Überholvorgang mit der Klingel freie Fahrt zu verschaffen, rechtlich bedenklich ist und eventuell sogar zu Verfehlungen im Straßenverkehr aufruft, muss sicherlich geprüft werden. Rechtlich ist der Bereich eine Fußgängerzone. Radfahrer sind hier nur geduldet und haben sich den Fußgängern unterzuordnen.

Rechtlich eine Fußgängerzone

Die Bestimmung einer Fußgängerzone wird durch die Stadt Flensburg aufgeweicht, indem sie dort den Zweiradverkehr zulässt und dadurch zwangsläufig Konflikte entstehen lässt. Sollte die Stadt Flensburg nicht mehr als einen Facebookbeitrag zur Entschärfung der “Fairnesszone” zu bieten haben, muss sie sich die Frage stellen, ob sie nicht eine Mitschuld an dem kürzlichen Unfall bzw. zukünftiger Unfälle trägt.

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