Ermittlungen in Kiel und Schleswig-Holstein
Kiel – Eine großangelegte Durchsuchungsaktion der Polizei und Staatsanwaltschaft Kiel hat diese Woche ein betrügerisches Netzwerk zerschlagen. Insgesamt 15 Durchsuchungsbeschlüsse wurden im Raum Kiel und weiteren Orten in Schleswig-Holstein vollstreckt. Dabei konnten umfangreiche Beweismittel, darunter Datenträger und Bargeld in fünfstelliger Höhe, sichergestellt werden.
Komplexverfahren wegen gewerbsmäßigem Betrug
Das Kommissariat 14 der Bezirkskriminalinspektion Kiel führt in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Kiel ein Verfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs und der Geldwäsche. Die Tätergruppe agierte arbeitsteilig und nutzte moderne Cybercrime-Methoden. Unterstützung erhielten die Ermittler von Cybercrime-Spezialisten der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück und der Osnabrücker Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Internetkriminalität.
Die Betrugsmasche im Detail
Die Betrüger kontaktierten ihre Opfer über Messenger-Dienste mit Nachrichten wie: “Hallo Mama, ich bin es. Ich habe eine neue Nummer, weil mein Handy kaputt gegangen ist. Bitte speichere die Nummer ab.” Mit dieser Masche fordern die Täter ihre Auserwählten relativ schnell auf, Geld an ein fremdes Konto zu überweisen, da wegen des neuen Handys das Online-Banking gerade nicht funktioniere. Natürlich verbunden mit dem Versprechen, das geborgte Geld ganz schnell zurückzahlen zu wollen. Kommen Sie dieser Aufforderung nach ist eines klar: Ihr Geld sehen Sie nicht wieder!
Finanzagenten als Mittelsmänner
Die Konten, auf die das Geld überwiesen wurde, gehörten häufig sogenannten Finanzagenten. Diese stellten ihre Konten leichtfertig gegen Versprechung von Provisionen zur Verfügung oder waren selbst Opfer einer Straftat. Sie halfen, die Gelder weiter zu transferieren und deren Herkunft zu verschleiern.
Warnung der Polizei
Die Polizei warnt eindringlich vor dieser Betrugsmasche. Bürger sollten sich nicht täuschen lassen und den Absender solcher Nachrichten blockieren. Eine Kontaktaufnahme über die bekannte, alte Nummer des vermeintlichen Absenders kann Klarheit bringen. Zudem sollten Betroffene immer eine Strafanzeige erstatten, damit die Polizei Kenntnis von der Straftat erhält und die Täter verfolgen kann.
Besondere Warnung an Jugendliche
Aktuell warnt die Polizei explizit Kieler Jugendliche davor, ihre Konto- und Onlinebanking-Daten sowie Zahlungskarten an Dritte weiterzugeben. Finanzagenten droht ein Strafverfahren wegen Geldwäsche und die Sperrung ihres Kontos durch die Bank. Zudem müssen sie sich mit zivilrechtlichen Rückforderungen der Geschädigten auseinandersetzen.
Auch “Schockanrufe” treten häufig auf
Aktuell häufen sich erneut in Kiel, Kreis Plön, Kreis Rendsburg-Eckernförde und Neumünster sogenannte Schockanrufe. Die Polizei warnt erneut ausdrücklich vor dieser Masche, in der mitgeteilt wird, dass Angehörige Opfer einer Straftat geworden wären oder einen Unfall gehabt hätten und nun im Gefängnis säßen. Gegen die sofortige Zahlung einer Kaution könne eine Haftstrafe umgangen werden. Die Anrufer geben sich als Polizeibeamte aus.
Die Polizei rät zu folgendem Verhalten, wenn so ein Schockanruf eingeht.
- Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegen. Sie nimmt auch kein Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.
- Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
- In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall sprechen würde.
- Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und wählen selbst die 110.
- Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld wohlmöglich an vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
- Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.
- Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.
- Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef
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